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Allgemeine Informationen:
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern vorher kein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist und der Finder seinen Eigentumsanspruch angemeldet hat.
Verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb, geht das Eigentum an die Stadt Wedel über.