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Allgemeine Informationen:
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern vorher kein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist und der Finder seinen Eigentumsanspruch angemeldet hat.
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