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Sie haben einen Gegenstand gefunden? Erfassen Sie hier kostenlos Ihre Fundanzeige. Diese wird uns automatisiert zugestellt.
Nach § 978 BGB hat der Finder bei einem Fund in einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt die Pflicht, die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder einen ihrer Angestellten abzuliefern. Darüber hinaus entfällt der Anspruch auf Eigentumserwerb nach § 973 BGB.
Diese Behörde nimmt Fundanzeigen für Tiere entgegen. Für die Abgabe des Tieres wenden Sie sich bitte an die folgende Einrichtung:
Tiere können im:Tierheim in ElmshornAdresse: Justus-von-Liebig-Straße 1, 25335 ElmshornTelefon: 04121 84921abgegeben werden.
Ihre Fundsache hat einen Wert von unter 10,00 Euro. Für Sie besteht keine Verpflichtung, den Fund beim Fundbüro anzuzeigen.
Sie können jedoch eine freiwillige Fundanzeige einreichen, z. B. bei Schlüsseln. Unberührt davon bleibt die Pflicht, den Verlust dem Eigentümer (oder Empfangsberechtigten) anzuzeigen, sofern Ihnen dieser bekannt ist.
Wir sind mit der Aufnahme der Daten fertig, als letzten Schritt müssen Sie Ihren Antrag nur noch absenden.
Ihr Antrag wird der zuständigen Behörde zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Mit Absenden dieser Fundanzeige stimmen Sie der Aushändigung der Fundsache zu.
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