Datenschutzerklärung
Datenschutz-Information gem. Art. 13
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Fundrechtsangelegenheiten
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres
Anliegens. Wenn die Stadt Peine personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet
das, dass wir diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln oder
löschen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, warum wir Ihre personenbezogenen
Daten erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen.
Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an
welche Ansprechpartner/innen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Peine - vertreten durch den
Bürgermeister -
Kantstr. 5, 31224 Peine
Telefon: +49 (05171) 49 9222
E-Mail: buergermeister@stadt-peine.de
Kontaktdaten der Ansprechpartner/innen
Stadt Peine
Bürgerbüro
Kantstr. 5, 31224 Peine
Telefon: +49 (05171) 49 9583
E-Mail:
buergerbuero@stadt-peine.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Leif
Erichsen
Hannoversche Informationstechnologien AöR
Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover
Telefon:
+49 (0511) 70040 321
E-Mail:
leif.erichsen@hannit.de
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Um Ihre Fundanzeige bzw. die Rückgabe Ihrer verlorenen Sache bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten, die bei uns verarbeitet werden. Ihre Daten werden erfasst und gespeichert. Die Nutzung, Übermittlung und Löschung Ihrer Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben
Wir informieren Sie gemäß der Artikel 13 und 14 der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Datenerfassung und -verarbeitung
für die Verwaltung von Fundsachen. Die Datenerfassung und -verarbeitung erfolgt
gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a) DSGVO auf der rechtlichen Grundlage der §§
965 – 977 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie bei Rückgaben an
Empfangsberechtigte auf der Grundlage Ihrer Einwilligung
Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre
personenbezogenen Daten verbleiben im Fundbüro. Zur Abwicklung von
Finderlohnansprüchen gemäß § 971 BGB werden die Kontaktdaten von uns an den
Verlierer (sofern Einverständnis besteht) herausgegeben.
Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese
gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind und wir die Daten zur
Erfüllung unserer Aufgaben benötigen. Dies sind Daten des Melderegisters der
Einwohnermeldebehörden. Diese Daten sind nicht öffentlich zugänglich.
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der
Erhebung für 10 Jahre gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten
verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor,
so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die
Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf
Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten
Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
Niedersachsen
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Telefon: +49 (0511) 120 45 00
Telefax: +49 (0511) 120 45 99
E-Mail:
poststelle@lfd.niedersachsen.de
Widerrufsrecht bei
Einwilligung
Wenn Sie in die
Verarbeitung durch die Stadt Peine durch eine entsprechende Erklärung bezüglich
der Übermittlung Ihrer Daten an den Verlierer hinsichtlich Ihres
Finderlohnanspruches eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit
für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung
bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.