
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Im Fundbüro der Stadt Eberswalde werden abgegebene Fundsachen registriert und aufbewahrt.
Innerhalb von sechs Monaten können die Fundsachen vom Verlierenden, nachdem diese/r das Eigentum an der Fundsache nachweisen konnte, abgeholt werden. Nach der Frist von sechs Monaten wird die Fundsache der Finderin/dem Finder ausgehändigt oder zu Gunsten der Stadt Eberswalde versteigert.
Online-Fundbürofunktionen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
· § 965 ff BGB
· Verordnung über Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Inneren"