Fundbüro Stadt Eberswalde

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Im Fundbüro der Stadt Eberswalde werden abgegebene Fundsachen registriert und aufbewahrt.
Innerhalb von sechs Monaten können die Fundsachen vom Verlierenden, nachdem diese/r das Eigentum an der Fundsache nachweisen konnte, abgeholt werden. Nach der Frist von sechs Monaten wird die Fundsache der Finderin/dem Finder ausgehändigt oder zu Gunsten der Stadt Eberswalde versteigert.

Online-Fundbürofunktionen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)
· § 965 ff BGB
· Verordnung über Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Inneren"