Datenschutzerklärung
Informationen zum Datenschutz Verarbeitungstätigkeit: Erhebung von personenbezogenen Daten in Fundrechtsangelegenheiten (gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung)
Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die DS-GVO als auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:
Soweit es für die Durchführung des Fundrechtes zur Ermittlung der Eigentümer*innen maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 25 ff des SOG M-V. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten.
1. Datenerhebung bei anderen Stellen
Sofern bei einem Fund der/die Eigentümer*in nicht bekannt sind, kann die zuständige
Fundbehörde Auskünfte einholen und Daten ermitteln, die für Sachverhaltsermittlung zur
Durchsetzung des Fundrechtes und zur Ermittlung der Eigentümer*innen erforderlich sind
- bei anderen Stellen, bei denen Informationen zu Fundsachen und Fundtieren vorliegen können (z.B. Krankenkassen, Registrierungsstellen)
- bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise Informationen zu Fundsachen und Fundtieren (z.B. Finder*in)
- bei anderen Behörden und Institutionen die Auskünfte über ermittelte Eigentümer*innen geben können, wie z. B. Polizei, Meldebehörden
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerfassung und Verarbeitung
Die Datenerfassung und Verarbeitung erfolgt nach §§ 965 BGB sowie bei Rückgabe an
die empfangsberechtigte Person auf der Grundlage der Einwilligung.
Personenbezogenen Daten werden für die Erstellung einer Fundanzeige nach § 965 BGB,
den Ersatz von Aufwendung nach § 970 BGB, Finderlohn nach § 971 BGB, Zurückhaltungsrecht nach § 972 BGB sowie zur Eigentumsübertragung nach § 973 BGB ff erfasst
und gespeichert.
3. Übermittlung von Daten
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Fundrechtsangelegenheiten werden im Einzelfall personenbezogene Daten an Finder*in und Eigentümer*in, andere Fundbehörde,
Polizeibehörden und ausstellende Behörden (Pass-, Personalausweis-, Fahrerlaubnisbehörden) übermittelt.
4. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten, die zur Aufgabenerfüllung des Fundrechtes erforderlich sind,
werden nach Übergabe der Fundsache bzw. nach Versteigerung und Eigentumsübergang
innerhalb einer angemessenen Frist unter Beachtung der rechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO.
5. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten
wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ordnungsbehörde. Auf Wunsch wird
Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener
Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da ordnungsrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.
Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit
nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit
der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Ordnungsbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich
mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde wenden.
6. Kontaktdaten
Verantwortlicher:
Universitäts-und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Markt
17489 Greifswald
Tel.: +49 3834 8536-1101
Fax: +49 3834 8536-1105
oberbürgermeister@greifswald.de
behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r
Universitäts-und Hansestadt Greifswald
Datenschutzbeauftragte*r
Walther-Rathenau-Straße 11
17489 Greifswald
Tel.: +49 3834 8536-2889
Fax: +49 3834 8536-1227
datenschutz@greifswald.de
Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift:
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Tel.: +49 385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de