Online-Fundbürofunktionen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden folgende Angaben festgehalten:
- Fundsache
- der Fundort
- Fundzeit
- Personalien des Finders
Das Fundbüro ist dazu verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren. Insofern sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht meldet, haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr
oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder
Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde
selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in
größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das
Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen
in den Haushalt der Gemeinde.