Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
für
OnIine-Versteigerungen der Stadt Gronau (Westf.)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsart,
Vertragspartner*innen
1.
Das
Fundbüro der Stadt Gronau (Westf.) (im Folgenden auch „Versteigerin"
genannt) versteigert im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung unter
https://www.fundbürodeutschland.de (im Folgenden auch „Online-Versteigerung"
genannt) auf dem Stadtgebiet der Stadt Gronau (Westf.) gefundene Sachen im
Sinne der §§ 965 – 984 BGB (im Folgenden auch „Fundsache" genannt).
2.
Die
Versteigerung erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Stadt Gronau
(Westf.).
3.
Näheres
betreffend die Fundsachen ist der Dienstanweisung über die Behandlung von
Fundsachen in der Stadt Gronau (Westf.) zu entnehmen.
4.
Der
Vertrag kommt ausschließlich zwischen der bietenden Person an der Auktion und
der Versteigerin zustande.
5.
Bei
den Versteigerungen handelt es sich um öffentliche Versteigerungen im Sinne der
§§ 979, 383 BGB. Die Regelung des § 156 BGB findet Anwendung.
6.
Es
gelten ausschließlich die hier vorliegenden Versteigerungsbedingungen in ihrer
zum Zeitpunkt der Durchführung der Auktion gültigen Fassung. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen der bietenden Person werden nicht anerkannt, es
sei denn, die Versteigerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
7.
Mit
der Teilnahme an den Auktionen erkennt die bietende Person die
Versteigerungsbedingungen an.
§ 2 Registrierung
1.
Zur
Teilnahme an den Auktionen ist es erforderlich, dass sich die bietende Person zur
Online-Versteigerung unter https://www.fundbürodeutschland.de registriert.
Hierzu muss die bietende Person die geforderten Daten vollständig und der
Wahrheit entsprechend angeben. Die bietende Person erklärt sich damit
einverstanden, dass die Betreiberin der Auktionsplattform, die Firma HSH Soft-
und Hardware Vertriebs GmbH (im Weiteren „Betreiberin" genannt) und die
Versteigerin die Daten den geltenden Datenschutzvorschriften entsprechend
verarbeiten. Die Registrierung ist für die bietende Person kostenlos. Weitere
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der
Datenschutzerklärung der Plattform unter
https://www.fundbürodeutschland.de/datenschutz.
2.
Zur
Teilnahme zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen
und juristische Personen.
3.
Nach
der Registrierung erhält die bietende Person eine E-Mail mit einem Link, über
den die Registrierung nochmals bestätigt werden muss. Erst danach ist sie für
die Online-Versteigerung freigeschaltet und kann bei den Auktionen mitbieten.
4.
Die
bietende Person wählt bei der Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses
Passwort ist geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben
oder sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das
Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine missbräuchliche Verwendung
stattfindet, ist die bietende Person verpflichtet, dies der Betreiberin unter
fundbuero@gs-computerservice.de unverzüglich mitzuteilen.
5.
Die
Betreiberin der Online-Versteigerung ist berechtigt, die Registrierung zu
widerrufen und die bietende Person zu sperren, wenn gegen die
Versteigerungsbedingungen verstoßen oder in der Vergangenheit verstoßen wurde.
6.
Es
ist verboten, durch Verwendung mehrerer Bieter-Konten oder im Zusammenwirken mit
anderen Nutzern Angebote zu manipulieren.
§ 3 Besichtigung der Fundsachen
Die Fundsachen werden
ausschließlich online angeboten und können vorab nicht bei der Versteigerin
besichtigt werden.
§ 4 Versteigerung, Vertragsschluss, Laufzeit der Versteigerung,
Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen, Ausschluss des Widerrufsrechts
1.
Die
Präsentation oder Bewerbung von Fundsachen stellt kein bindendes Angebot auf
Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.
Die
Abgabe eines Gebots durch die bietende Person stellt ein verbindliches Angebot
zum Kauf der jeweils angebotenen Fundsache dar. Jedes Gebot muss vor dem Ende
der festgelegten Auktionslaufzeit abgegeben werden. Maßgeblich für das Ende der
Versteigerung ist die auf der Versteigerungsplattform angezeigte Endzeit. Diese
richtet sich nach der internen Systemuhrzeit der Plattform. Nach Ablauf dieser
Uhrzeit ist eine Gebotsabgabe nicht mehr möglich.
3.
Gebote
außerhalb der Plattform sind ausgeschlossen.
4.
Der
Zuschlag im Sinne des § 156 BGB ist der Person erteilt, die am Ende der
Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat und deren Gebot die Versteigerin
nach Überprüfung als gültiges anerkannt hat. Die bietende Person bleibt bis 7
Tage nach Beendigung der Versteigerung an dieses Gebot gebunden. Die Bestätigung
des Höchstgebots erfolgt automatisch innerhalb eines Werktages nach Beendigung
der Versteigerung per E-Mail und stellt den Zuschlag im Sinne des § 156 BGB
dar.
5.
Der
Betreiber behält sich vor, eine Auktion vor Ablauf der Versteigerungsfrist
abzubrechen und eingehende Gebote nicht anzunehmen. Abbruchgründe sind
insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Sache oder eine fehlerhafte
Auktionsbeschreibung.
6.
Sollte
eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt enden, an dem der Zugriff auf
Fundbürodeutschland für sämtliche Bietenden aus technischen Gründen nicht
möglich ist, kann die Versteigerungsfrist nach Ermessen des Betreibers um bis
zu 72 Stunden verlängert werden. Ein während dieses Zeitraums vom System
irrtümlich erteilter Zuschlag ist unwirksam. Die zum betreffenden Zeitpunkt meistbietende
Person wird hierüber unverzüglich per E-Mail informiert. Die betroffene
Fundsache kann anschließend erneut zur Versteigerung angeboten werden; ein
Anspruch auf Wiederholung der Versteigerung besteht nicht.
7.
Gewährleistungsansprüche
wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Fundsache sind
vorbehaltlich einer Haftung nach § 8 ausgeschlossen. Es handelt sich bei den
Fundsachen um gebrauchte Gegenstände, die in dem Zustand versteigert werden, in
dem sie sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versteigerung befinden. Der
Gegenstand wurde nicht auf Funktionalität geprüft. Sämtliche Angaben bei der
Präsentation der Fundsachen sind unverbindlich. Eine
Beschaffenheitsvereinbarung besteht nicht. Die angebotenen Sachen können in
Farbe und Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten leicht abweichen und
stellen in diesem Sinne keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
8.
Ein
Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nicht, da es sich um eine
öffentliche Versteigerung handelt.
§ 5 Zuschlagspreis, Zahlung, Aufgeld, Verfahren nach
Beendigung der Versteigerung, Abwicklung
1.
Der
Zuschlagspreis für die erworbene Fundsache unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
2.
Auf
den Zuschlagspreis wird kein weiteres Aufgeld erhoben.
3.
Der
Zuschlagspreis ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der E-Mail gemäß Absatz 4 Satz
1 an die Versteigerin zu zahlen. Die zugeschlagene Sache wird nur
herausgegeben, wenn der Betrag an die Versteigerin gezahlt wurde.
4.
Die
meistbietende Person, die den Zuschlag erhalten hat, wird über die Abhol- bzw.
Auslieferungs- und Zahlungsmodalitäten per E-Mail nochmals informiert. Sie ist
zur Abnahme der Fundsache verpflichtet. Die Abholung der Fundsache muss
innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail gemäß Satz 1 erfolgen.
5.
Vor
der Abholung der ersteigerten Fundsache ist von der Person, die sie ersteigert
hat, ein Übergabetermin unter Telefon 02562-12345 (Rathaus-Service Gronau) zu
buchen.
6.
Eine
Versendung der ersteigerten Fundsache findet nicht statt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der
Fundsache geht erst nach vollständiger Bezahlung des nach § 5 Absatz 3 Satz 1
geschuldeten Betrags auf die bietende Person über.
§ 8 Haftung
1.
Ansprüche
der bietenden Person auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der bietenden Person aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Versteigerin oder den sogenannten Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2.
Bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Versteigerin nur auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der
bietenden Person aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
3.
Die
sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit
die Versteigerin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit die
Versteigerin und die bietende Person eine Vereinbarung über die Beschaffenheit
der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
§ 9 Datenschutz
1.
Die
Verarbeitung personenbezogener Daten der bietenden Person erfolgt im Einklang
mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
2.
Verantwortlich
für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Teilnahme an der
Versteigerung ist die Stadt Gronau (Westf.) als Versteigerin. Die Betreiberin
der Plattform, die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH, verarbeitet die Daten
im Auftrag der Versteigerung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28
DSGVO.
3.
Personenbezogene
Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Versteigerung sowie
zur Abwicklung der daraus resultierenden Verträge erhoben, verarbeitet und
genutzt. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme an der Versteigerung nicht
möglich.
4.
Die
bietende Person hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person
gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung
der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit
gemäß den Artikeln 15 bis 21 DSGVO. Entsprechende Anfragen sind an die
verantwortliche Stelle zu richten.
5.
Weitere
Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Kontaktdaten der
Datenschutzbeauftragten sowie zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung,
finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://www.fundbürodeutschland.de/datenschutz.
§ 10 Systemintegrität
1.
Die
Inhalte von Fundbürodeutschland dürfen nicht bzw. nur mit vorheriger Zustimmung
kopiert, verbreitet oder in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.
2.
Es
ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen bei der Nutzung von
Fundbürodeutschland zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner
Weise beeinträchtigen oder zerstören können.
§ 11 Schlussbestimmungen
1.
Bei
der Durchführung der Auktionen findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2.
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versteigerung stehen, ist
der Sitz der Versteigerin in Gronau (Westf.).
3.
Individuelle
Vertragsabreden haben Vorrang. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der
Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den
gesetzlichen Vorschriften.
4.
Die
Versteigerin behält sich vor, die Versteigerungsbedingungen zukünftig zu ändern
oder zu ergänzen. Die bietenden Personen erhalten hiervon durch entsprechende
E-Mail Kenntnis. Die Anwendung der geänderten oder ergänzten
Versteigerungsbedingungen greift erst, sofern die bietende Person nach Erhalt
der eben genannten E-Mail ein Gebot abgibt.
5.
Die
Versteigerin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(Stand:
16.06.2026)