Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Versteigerung über Fundbürodeutschland
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsart,
Vertragspartner
- Das
Fundbüro (im Folgenden auch „Versteigerin“ genannt) versteigert im Rahmen
einer öffentlichen Versteigerung unter https://www.fundbürodeutschland.de
(im Folgenden auch „Online-Versteigerung“ genannt) auf dem
Verwaltungsgebiet gefundene Sachen im Sinne der §§ 965–984 BGB (im
Folgenden auch „Fundsache“ genannt). Dieses können neben Fundsachen auch
ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs oder aus Nachlässen
sein.
- Anbieter
sind vom Betreiber zugelassene Behörden und Institutionen von Bund,
Ländern und Kommunen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen. Anbieter können auch entsprechende juristische
Personen des öffentlichen Rechts der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sein. Juristische Personen des Privatrechts werden nicht zugelassen.
- Verantwortlich
für die inhaltliche Einstellung der Sachen in Fundbürodeutschland und
zuständig für die Abwicklung nach Zuschlagserteilung ist der jeweilige
Anbieter. Die sich aus der Versteigerung der Sachen ergebenden
Rechtsbeziehungen entstehen zwischen Anbieter und Bieter.
- Die
Versteigerung erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der
versteigernden Kommune.
- Näheres
betreffend die Fundsachen ist der Dienstanweisung über die Behandlung von
Fundsachen der versteigernden Kommune zu entnehmen.
- Der
Vertrag kommt ausschließlich zwischen der bietenden Person und der jeweils
versteigernden Kommune (im Folgenden ebenfalls 'Versteigerin') zustande.
Die Betreiberin der Plattform tritt nicht als Vertragspartnerin auf.
- Bei
den Versteigerungen handelt es sich um öffentliche Versteigerungen im
Sinne der §§ 979, 383 BGB. Die Regelung des § 156 BGB findet Anwendung.
- Es
gelten ausschließlich die hier vorliegenden Versteigerungsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung der Auktion gültigen Fassung.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der bietenden Person werden
nicht anerkannt, es sei denn, die Versteigerin stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
- Mit
der Teilnahme an den Auktionen erkennt die bietende Person die
Versteigerungsbedingungen an.
§ 2 Registrierung
- Zur
Teilnahme an den Auktionen ist erforderlich, dass sich die bietende Person
zur Online-Versteigerung unter https://www.fundbürodeutschland.de
registriert. Hierzu muss die bietende Person die geforderten Daten
vollständig und der Wahrheit entsprechend angeben. Die bietende Person
erklärt sich damit einverstanden, dass die Betreiberin der
Auktionsplattform, die Firma HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH (im
Weiteren „Betreiberin“ genannt) und die Versteigerin die Daten, den
geltenden Datenschutzvorschriften entsprechend verarbeiten. Die
Registrierung ist für die bietende Person kostenlos. Weitere
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der
Datenschutzerklärung der Plattform unter https://www.fundbürodeutschland.de/datenschutz.
- Zur
Teilnahme zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche
Personen und juristische Personen.
- Nach
der Registrierung erhält die bietende Person eine E-Mail mit einem Link,
über den die Registrierung nochmals bestätigt werden muss. Erst danach ist
sie für die Online-Versteigerung freigeschaltet und kann bei den Auktionen
mitbieten.
- Die
bietende Person wählt bei der Registrierung ein persönliches Passwort.
Dieses Passwort ist geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht
bekannt gegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte
dafür vor, dass das Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine
missbräuchliche Verwendung stattfindet, ist die bietende Person
verpflichtet, dies der Betreiberin unter fundbuero@gs-computerservice.de
unverzüglich mitzuteilen.
- Die
Betreiberin der Online-Versteigerung ist berechtigt, die Registrierung zu
widerrufen und die bietende Person zu sperren, wenn gegen die
Versteigerungsbedingungen verstoßen oder in der Vergangenheit verstoßen
wurde.
- Es
ist verboten, durch Verwendung mehrerer Bieter-Konten oder im
Zusammenwirken mit anderen Nutzern Angebote zu manipulieren.
§ 3 Versteigerung, Vertragsschluss, Laufzeit der
Versteigerung, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen, Ausschluss des
Widerrufsrechts
- Die
Präsentation oder Bewerbung von Fundsachen stellt kein bindendes Angebot
auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
- Die
Abgabe eines Gebots durch die bietende Person stellt ein verbindliches
Angebot zum Kauf der jeweils angebotenen Fundsache dar. Jedes Gebot muss
vor dem Ende der festgelegten Auktionslaufzeit abgegeben werden.
Maßgeblich für das Ende der Versteigerung ist die auf der
Versteigerungsplattform angezeigte Endzeit. Diese richtet sich nach der
internen Systemuhrzeit der Plattform. Nach Ablauf dieser Uhrzeit ist eine
Gebotsabgabe nicht mehr möglich.
- Gebote
außerhalb der Plattform sind ausgeschlossen.
- Der
Zuschlag im Sinne des § 156 BGB ist der Person erteilt, die am Ende der
Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat und deren Gebot die
Versteigerin nach Überprüfung als gültiges anerkannt hat. Die bietende
Person bleibt bis 7 Tage nach Beendigung der Versteigerung an dieses Gebot
gebunden. Die Bestätigung des Höchstgebots erfolgt automatisch
innerhalb eines Werktages nach Beendigung der Versteigerung per E-Mail und
stellt den Zuschlag im Sinne des § 156 BGB dar.
- Der
Betreiber behält sich vor, eine Auktion vor Ablauf der Versteigerungsfrist
abzubrechen und eingehende Gebote nicht anzunehmen. Abbruchgründe sind
insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Sache, eine fehlerhafte
Auktionsbeschreibung oder wenn eine Pfandsache durch Zahlung ausgelöst
wurde.
- Sollte
eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt enden, an dem der Zugriff auf
Fundbürodeutschland für sämtliche Bietenden aus technischen Gründen nicht
möglich ist, kann die Versteigerungsfrist nach Ermessen des Betreibers um
bis zu 72 Stunden verlängert werden. Ein während dieses Zeitraums vom
System irrtümlich erteilter Zuschlag ist unwirksam. Die zum betreffenden
Zeitpunkt höchstbietende Person wird hierüber unverzüglich per E-Mail
informiert. Die betroffene Fundsache kann anschließend erneut zur Versteigerung
angeboten werden; ein Anspruch auf Wiederholung der Versteigerung besteht
nicht.
- Gewährleistungsansprüche
wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Fundsache sind
vorbehaltlich einer Haftung nach § 8 ausgeschlossen. Es handelt sich bei
den Fundsachen um gebrauchte Gegenstände, die in dem Zustand versteigert
werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versteigerung
befinden. Der Gegenstand wurde nicht auf Funktionalität geprüft. Sämtliche
Angaben bei der Präsentation der Fundsachen sind unverbindlich. Eine
Beschaffenheitsvereinbarung besteht nicht. Die angebotenen Sachen können
in Farbe und Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten leicht abweichen
und stellen in diesem Sinne keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
- Ein
Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nicht, da es sich um
eine öffentliche Versteigerung handelt.
§ 4 Zuschlagspreis, Zahlung, Aufgeld, Verfahren nach
Beendigung der Versteigerung, Abwicklung
- Der
Zuschlagspreis für die erworbene Fundsache ist inklusive der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Auf
den Zuschlagspreis wird kein weiteres Aufgeld erhoben.
- Der
Zuschlagspreis sowie etwaig anfallende Versandkosten sind spätestens 7
Tage nach Erhalt der E-Mail gemäß Absatz 4 Satz 1 an die Versteigerin zu
zahlen. Die zugeschlagene Sache wird nur herausgegeben, wenn der Betrag an
die Versteigerin gezahlt wurde. Wird die zugeschlagene Sache übersendet,
so gilt die Herausgabe mit der Übergabe an die zur Ausführung der
Versendung bestimmte Person als bewirkt.
- Die
meistbietende Person, die den Zuschlag erhalten hat, wird über die Abhol-
bzw. Ablieferungs- und Zahlungsmodalitäten per E-Mail nochmals informiert.
Sie ist zur Abnahme der Fundsache verpflichtet. Die Abholung der Fundsache
muss innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der E-Mail gemäß Satz 1
erfolgen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der Fundsache geht erst nach vollständiger
Bezahlung des nach § 5 Absatz 3 Satz 1 geschuldeten Betrags auf die bietende
Person über. Wird die ersteigerte Fundsache versandt, geht die Gefahr mit
Übergabe an das Versandunternehmen auf die bietende Person über.
§ 6 Haftung
- Ansprüche
der bietenden Person auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der bietenden Person aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Versteigerin oder den sogenannten Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Versteigerin nur
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach
fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche der bietenden Person aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die
sich aus Abs.1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
soweit die Versteigerin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche
gilt, soweit die Versteigerin und die bietende Person eine Vereinbarung
über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz
- Die
Verarbeitung personenbezogener Daten der bietenden Person erfolgt im
Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Verantwortlich
für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Teilnahme an
der Versteigerung ist die jeweils versteigernde Kommune als Versteigerin.
Die Betreiberin der Plattform, die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
verarbeitet die Daten im Auftrag der Versteigerin als Auftragsverarbeiter
im Sinne des Art. 28 DSGVO.
- Personenbezogene
Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Versteigerung
sowie zur Abwicklung der daraus resultierenden Verträge erhoben,
verarbeitet und genutzt. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme an der
Versteigerung nicht möglich.
- Die bietende
Person hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person
gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und
Datenübertragbarkeit gemäß den Artikeln 15 bis 21 DSGVO. Entsprechende
Anfragen sind an die verantwortliche Stelle zu richten.
- Weitere
Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Kontaktdaten der
Datenschutzbeauftragten sowie zu Art, Umfang und Zweck der
Datenverarbeitung, finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://www.fundbürodeutschland.de/datenschutz.
§ 8 Systemintegrität
(1) Die Inhalte von Fundbürodeutschland dürfen nicht bzw.
nur mit vorheriger Zustimmung kopiert, verbreitet oder in sonstiger Weise
genutzt oder vervielfältigt werden.
(2) Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige
Routinen bei der Nutzung von Fundbürodeutschland zu verwenden, welche die
Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können.
§9 Schlussbestimmungen
- Bei
der Durchführung der Auktionen findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versteigerung stehen,
ist der Sitz der Versteigerin.
- Individuelle
Vertragsabreden haben Vorrang. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt
des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die
Versteigerin behält sich vor, die Versteigerungsbedingungen zukünftig zu
ändern oder zu ergänzen. Die bietenden Personen erhalten hiervon durch
entsprechende E-Mail-Kenntnis. Die Anwendung der geänderten oder ergänzten
Versteigerungsbedingungen greift erst, sofern die bietende Person nach
Erhalt, der eben genannten E-Mail ein Gebot abgibt.
- Die
Versteigerin ist nicht bereit oder verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
(Stand: 17.03.2026)