Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Versteigerung über
Fundbürodeutschland
§ 1
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsart, Vertragspartner
1. Das Fundbüro der Stadt Halle (Saale) (im Folgenden auch „Versteigerin“ genannt)
versteigert im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung unter
https://www.fundbürodeutschland.de (im Folgenden auch
„Online-Versteigerung“ genannt) auf dem Verwaltungsgebiet gefundene Sachen
(im Folgenden auch „Fundsache“ genannt). Dieses können neben Fundsachen
auch ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs oder aus
Nachlässen sein.
2. Die Versteigerung erfolgt
ausschließlich im Namen und auf Rechnung der versteigernden Kommune.
3. Näheres betreffend die
Fundsachen ist der Dienstanweisung über die Behandlung von Fundsachen der
versteigernden Kommune zu entnehmen.
4. Der Vertrag kommt
ausschließlich zwischen der bietenden Person an der Auktion und der
Versteigerin zustande.
5. Bei den Versteigerungen
handelt es sich um öffentliche Versteigerungen im Sinne der §§ 979, 383
BGB. Die Regelung des § 156 BGB findet Anwendung.
6. Es gelten ausschließlich die
hier vorliegenden Versteigerungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Durchführung der Auktion gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen der bietenden Person werden nicht anerkannt, es sei
denn, die Versteigerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
7. Mit der Teilnahme an den
Auktionen erkennt die bietende Person die Versteigerungsbedingungen an.
§ 2 Registrierung
1. Zur Teilnahme an den
Auktionen ist erforderlich, dass sich die bietende Person zur
Online-Versteigerung unter https://www.fundbürodeutschland.de registriert.
Hierzu muss die bietende Person die geforderten Daten vollständig und der
Wahrheit entsprechend angeben. Die bietende Person erklärt sich damit einverstanden,
dass die Betreiberin der Auktionsplattform, die Firma HSH Soft- und
Hardware Vertriebs GmbH (im Weiteren „Betreiberin“ genannt) und die
Versteigerin die Daten den geltenden Datenschutzvorschriften entsprechend
verarbeiten. Die Registrierung ist für die bietende Person kostenlos.
2. Zur Teilnahme zugelassen
sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische
Personen.
3. Nach der Registrierung
erhält die bietende Person eine E-Mail mit einem Link, über den die
Registrierung nochmals bestätigt werden muss. Erst danach ist sie für die
Online-Versteigerung freigeschaltet und kann bei den Auktionen mitbieten.
4. Die bietende Person wählt
bei der Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses Passwort ist
geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben oder
sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das
Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine missbräuchliche Verwendung
stattfindet, ist die bietende Person verpflichtet, dies der Betreiberin
unter fundbuero@gs-computerservice.de unverzüglich mitzuteilen.
5. Die Betreiberin der
Online-Versteigerung ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und
die bietende Person zu sperren, wenn gegen die Versteigerungsbedingungen
verstoßen oder in der Vergangenheit verstoßen wurde.
§ 3 Besichtigung
der Fundsachen
Die Fundsachen
werden ausschließlich online angeboten und können vorab nicht bei der
Versteigerin besichtigt werden.
§ 4 Versteigerung,
Vertragsschluss, Laufzeit der Versteigerung, Ausschluss von
Gewährleistungsansprüchen, Ausschluss des Widerrufsrechts
1. Die Präsentation oder
Bewerbung von Fundsachen stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages dar.
2. Die Abgabe des Gebots durch
die bietende Person stellt ein verbindliches Angebot zum Kauf der
Fundsache, auf die geboten wurde, dar und muss vor Ablauf der
Versteigerung abgegeben werden. Das Zuschlagverfahren ist transparent
gestaltet, sodass jede bietende Person stets das aktuelle Höchstgebot
einsehen kann. Der Vertrag kommt gemäß § 156 BGB erst durch den Zuschlag
zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die
Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird. Die Laufzeit
der Versteigerung, innerhalb der das Gebot abgegeben werden muss, bestimmt
die auf dem Portal angezeigte Uhr. Erfolgt ein Übergebot innerhalb der
letzten Minute der angezeigten Restlaufzeit, verlängert sich die Laufzeit
der Versteigerung um 60 Sekunden. Erfolgt innerhalb dieser verlängerten
Laufzeit erneut ein Übergebot, verlängert sich die Laufzeit der
Versteigerung abermals um 60 Sekunden. Dies wiederholt sich, bis innerhalb
der letzten Minute der angezeigten Restlaufzeit kein weiteres Übergebot
mehr abgegeben wird.
3. Gebote außerhalb der
Plattform sind ausgeschlossen.
4. Der Zuschlag
im Sinne des § 156 BGB wird der Person
erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat und
deren Gebot die Versteigerin nach Überprüfung als gültiges anerkannt hat.
Die bietende Person bleibt bis 7 Tage nach Beendigung der Versteigerung an
dieses Gebot gebunden. Eine Bestätigung über das Höchstgebot
erfolgt automatisch über die Versteigerungsplattform innerhalb von einem
Tag nach Beendigung der Versteigerung per E-Mail, was dann dem Zuschlag im
Sinne des § 156 BGB entspricht.
5. Gewährleistungsansprüche
wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Fundsache sind
vorbehaltlich einer Haftung nach § 8 ausgeschlossen. Es handelt sich bei
den Fundsachen um gebrauchte Gegenstände, die in dem Zustand versteigert
werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versteigerung
befinden. Der Gegenstand wurde nicht auf Funktionalität geprüft. Sämtliche
Angaben bei der Präsentation der Fundsachen sind unverbindlich. Eine
Beschaffenheitsvereinbarung besteht nicht. Die angebotenen Sachen können
in Farbe und Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten leicht abweichen
und stellen in diesem Sinne keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
6. Ein Widerrufsrecht besteht
nicht.
§ 5 Zuschlagspreis,
Zahlung, Aufgeld, Verfahren nach Beendigung der Versteigerung, Abwicklung
1. Auf den Zuschlagspreis wird
kein weiteres Aufgeld erhoben. Dieser ist gemäß § 4 Nr. 4 an die
Versteigerin bei der Übergabe vor Ort im Fundbüro der Stadt Halle (Saale)
bar oder per EC zu zahlen.
2. Die zugeschlagene Sache wird
nur herausgegeben, wenn der in Satz 1 genannte Betrag an die Versteigerin
gezahlt worden ist.
3. Die meistbietende Person,
die den Zuschlag erhalten hat, wird über die Abhol- bzw. Ablieferungs- und
Zahlungsmodalitäten per E-Mail nochmals informiert. Die Abholung hat
innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der in Satz 1 genannten E-Mail zu
erfolgen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der
Fundsache geht erst nach vollständiger Bezahlung des nach § 5 Nr. 2 Satz 2 geschuldeten Betrags
auf die bietende Person über.
§ 7 Haftung
1.
Die Haftung für Schäden ist nur
bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit gegeben, ansonsten ausgeschlossen.
2.
Die sich aus Nr. 1 ergebende
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Versteigerin den Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
hat.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Bei der Durchführung der
Auktionen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
2. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versteigerung stehen, ist der
Sitz der Versteigerin.
3. Individuelle Vertragsabreden
haben Vorrang. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der
Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach
den gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Versteigerin behält sich
vor, die Versteigerungsbedingungen zukünftig zu ändern oder zu ergänzen.
Die bietenden Personen erhalten hiervon durch entsprechende
E-Mail-Kenntnis. Die Anwendung der geänderten oder ergänzten
Versteigerungsbedingungen greift erst, sofern die bietende Person nach
Erhalt, der eben genannten E-Mail ein Gebot abgibt.
(Stand: 15.09.2025)