Informationen
zum Datenschutz in der Hansestadt Wismar
(gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO))
Verarbeitungstätigkeit: Fundsachen
Vorbemerkungen:
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen
Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung, des Landesdatenschutzgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern und an bestehende Spezialgesetze. Dies bedeutet auch,
dass wir nicht mit Ihren Daten handeln oder diese unbefugt weitergeben. Ihre
Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.
Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, wie wir mit Ihren persönlichen
Daten umgehen.
1. Wer sind die Verantwortlichen
für die Datenverarbeitung?
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Angaben zum:
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Verantwortlichen
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Datenschutzbeauftragten
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Aufsichtsbehörde
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Name
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Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister,
Ordnungsamt
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Zweckverband Elektronische Verwaltung in
Mecklenburg Vorpommern
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern
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Straße
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Scheuerstraße 2
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Eckdrift 103
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Lennéstraße 1
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Ort
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23966 Wismar
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19061 Schwerin
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19053 Schwerin
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Telefon
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03841/251-3200
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0385/ 773347-51
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0385/ 594940
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E-Mail-Adresse
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aoberdieck@wismar.de
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datenschutz@ego-mv.de
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info@datenschutz-mv.de
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2.
Warum brauchen
wir Ihre Daten? (Rechtsgrundlagen)
Zwecke der Datenverarbeitung:
·
Verwaltung von Fundsachen im Fundbüro
·
Erstellung von Fundanzeigen
·
Durchsetzung von Fundrechte
Rechtsgrundlagen:
·
Art 6 Abs.1 lit e) DSGVO
·
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
·
Landesverwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V)
·
Kostenverordnung Innenministerium M-V (KostVO IM M-V).
3. Folgen bei
Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person:
Der/Die Finder(in) und der/die Verlierer(in) sind nicht verpflichtet ihre
Daten im Fundbüro abzugeben.
Folgen der Nichtbereitstellung der Daten:
·
Es können keine Finderansprüche geltend gemacht
werden.
·
Aufbewahrung der Fundsache beim Finder/bei Finderin
nicht möglich.
·
Das Ausstellen von Verlustanzeigen und
Verlustbescheinigungen ist nicht möglich.
3.
Welche Daten
brauchen wir?
Es werden personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeitet, die
eine Fundsache im Sinne des BGB gefunden oder verloren haben und diese bei der
zuständigen Stelle als Fund oder Verlust melden.
Wir verarbeiten folgende Daten:
· Adress- und Kontaktdaten z. B. Name, Vorname,
Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
· Bei Überweisungen z. B. Kontodaten, Bankverbindung
4.
Geben wir Ihre
Daten weiter?
Ihre Daten
werden an folgende Empfänger bei Bedarf (und z. T. Zustimmung) weitergeleitet:
·
Verlierer(in), Eigentümer(in)/ Empfangsberechtigte(r)
·
andere Behörden (u. a. Fundbüros,
Personalausweis-/Passbehörden)
·
zuständige Polizeidienststelle
·
Bundesverwaltungsamt
·
Botschaften
· bei Minderjährigen Empfangsberechtigten bzw. Finder(innen)
werden grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter in Kenntnis gesetzt
5.
Wie lange speichern
wir Ihre Daten?
Fundanzeigen und Verlustmeldungen werden gemäß Empfehlung der KGST für 10
Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem eine
Fundanzeige oder Verlustmeldung im kommunalen Fundbüro eingegangen ist.
6.
Was sind Ihre
Rechte?
Sie haben ein Recht
auf:
·
Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO),
· auf
Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder
unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS- GVO).
· auf
Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO
zutrifft,
· auf
Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die
Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (Artikel 18 DS-GVO)
· auf
Widerspruch (Artikel 21 DS-GVO),
· auf
Widerruf bei Einwilligungen
Wenn Sie der Datenerhebung durch den
Verantwortlichen mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können
Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
·
auf
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (siehe oben) (Artikel
77 DS-GVO)
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